Subsidiarität

Subsidiarität
   (lat. = Grundsatz des ”subsidiums“, hilfreichen Beistands) bezeichnet in manchen Gesellschaftstheorien u. vor allem in der kath. Soziallehre das Verhältnis größerer Gemeinschaften zu kleineren u. das Verhältnis der Gemeinschaft zum einzelnen Menschen im Sinn einer Verpflichtung zum hilfreichen Dienst. Es besagt, daß eine größere Gemeinschaft (oder eine Autorität) nicht das an sich ziehen darf, was die kleinere (oder das Untergeordnete) zu leisten vermag. Bei größeren Sozialgebilden fördert das Subsidiaritätsprinzip das Engagement kleinerer Gruppen u. Verbände; in allen Gemeinschaften dient die Einhaltung dieses Prinzips der Mitbestimmung bei Entscheidungen. Die Respektierung des Subsidiaritätsprinzips durch die römische Kirchenleitung wäre eine Konsequenz aus dem Verständnis des Bischofs u. der bischöflichen Kollegialität u. ein Erfordernis bei einer ökumenischen Neugestaltung des päpstlichen Dienstes.

Neues Theologisches Wörterbuch. . 2012.

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  • Subsidiarität — (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung abstellt. Danach sollten Aufgaben,… …   Deutsch Wikipedia

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|ri|tät 〈f. 20; unz.〉 1. 〈Pol.; Soziol.〉 1.1 〈kurz für〉 Subsidiaritätsprinzip 1.2 staatliche Unterstützung, die aber nur auf eine Ergänzung der Eigenverantwortung abzielt 2. 〈kath. Kirche〉 auf die Kirchenverfassung übertragener… …   Universal-Lexikon

  • Subsidiarität — 1. Begriff: Der katholischen Soziallehre entstammendes gesellschaftsethisches Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw.… …   Lexikon der Economics

  • Subsidiarität (Recht) — Subsidiarität ist der Nachrang, das Zurücktreten einer bestimmten, meist allgemeinen, Regel oder eines Regelwerkes gegenüber einer anderen, meist speziellen Regel. Das nachrangige Regelwerk ist subsidiär (lat.: lex specialis derogat legi… …   Deutsch Wikipedia

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|ri|tät 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. 〈Politik; Soziol.; kurz für〉 Subsidiaritätsprinzip 2. 〈kath. Kirche〉 auf die Kirchenverfassung übertragener Subsidiarismus 3. 〈Rechtsw.〉 konkurrierender Zusammenprall von Rechtsnormen in Bezug auf… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|ri|tät die; <zu ↑...ität>: 1. gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (z. B. der Staat bzw. ein Staatenbündnis) nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Wahrnehmung… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|rịs|mus, der; , Sub|si|di|a|ri|tät, die; , en (Prinzip, das dem Staat nur die helfende Ergänzung der Selbstverantwortung kleiner Gemeinschaften zugesteht) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Subsidiarität der Einkunftsarten — Grundsatz, dass ein steuerpflichtiger Vorgang, der unter zwei verschiedenen Einkunftsarten eingestuft werden könnte als „betrieblich“ durchgesetzt wird. Beispiel: (1) Mieten, die ein Gewerbebetrieb aus der Vermietung eines leerstehenden… …   Lexikon der Economics

  • Subsidiaritätsprinzip — ⇡ Subsidiarität …   Lexikon der Economics

  • Nachrangprinzip — Subsidiarität (von lat. „subsidium“ Hilfe, Reserve) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Demnach sind bei einer staatlich zu lösenden Aufgabe zuerst und im Zweifel die… …   Deutsch Wikipedia

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